Allgemeine Teilnahmebedingungen
HIRAcon Akademie
HIRAcon Akademie
Arbeitsagentur
Allgemeine Teilnahmebedingungen für
Bildungsveranstaltungen der HIRAcon Akademie.
Mit der Anmeldung für ein Seminar werden die
folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" anerkannt.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist in
jedem Fall schriftlich bei der HIRAcon Akademie vorzunehmen. Anmeldungen werden
regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der HIRAcon Akademie
berücksichtigt. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per
Telefax erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte
Maßnahmen bleiben davon unberührt. Die HIRAcon Akademie bestätigt umgehend die
Zulassung. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine
Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die HIRAcon Akademie dies dem
Angemeldeten oder Anmeldenden mit.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung unter
Angabe der Rechnungsnummer. Von Vorüberweisungen oder Barzahlungen bitten wir
abzusehen. Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrveranstaltung innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung kann die
HIRAcon Akademie den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Kosten für
Lernmittel, Tests und Prüfungen sind in den Seminar- und Lehrgangsentgelten
enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich gesagt wird. Die
Teilnahmegebühren gelten zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer.
3. Rücktritt und
Kündigung
Bei Lehrgängen/Seminaren kann der Teilnehmer vom
Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von
mindestens 14 Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der HIRAcon
Akademie mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der
HIRAcon Akademie. Bei rechtzeitigem Rücktritt wird eine
Verwaltungskostenpauschale von 75,00 Euro erhoben. Erfolgt der Rücktritt nicht
fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der
Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Stellung eines
Ersatzteilnehmers ist möglich. Hat der Teilnehmer die Rechnung der HIRAcon
Akademie bereits erhalten, muss die Originalrechnung zusammen mit der
Rücktrittserklärung eingereicht werden, damit das Weitere in der Buchhaltung veranlasst
werden kann. Die Kündigung eines Lehrgangs, der in mehreren Stufen gegliedert
ist, kann mit einer Frist von 6 Wochen erfolgen. Sie ist schriftlich
vorzunehmen, wobei die Kündigungsfrist ab Eingang bei der HIRAcon Akademie
beginnt. In der Endabrechnung werden die anteiligen Kosten für die Teilnahme am
Lehrgang unter Berücksichtigung bereits gezahlter Entgelte zeitgemäß berechnet.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu
einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Bei Lehrveranstaltungen mit einer Gesamtdauer von
mehr als acht Wochen hat der Teilnehmer das Recht, mit einer Frist von sieben
Tagen zum Monatsende seinen Rücktritt zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem
Ablauf des Folgemonats gültig.
Eine Umbuchung der Teilnahme auf einen anderen
Seminartermin ist unter Einhaltung der oben genannten Fristen einmalig möglich.
4. Absage, Ausfall
und Verlegung von Lehrveranstaltungen
Die HIRAcon Akademie hat das Recht, insbesondere
bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits
gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ersatz- und Folgekosten der
Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von
Unterrichtsstunden sind ausgeschlossen. Die HIRAcon Akademie behält sich vor, den
Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle durchzuführen.
5. Anwesenheit des
Teilnehmers
In allen Kompaktseminaren (z. B. Seminare nach RAB
30) besteht eine 100%tige Anwesenheitspflicht des Teilnehmers. Fehlzeiten
führen zum Ausschluss von der Teilnahme. In den anderen Seminaren muss eine
85%tige Anwesenheit an der Teilnahme nachgewiesen werden.
6. Selbstlernphase
Bei Seminaren mit Selbstlernphase muss die
Anmeldung mindestens vier Wochen vor Seminarbeginn erfolgen. Die Seminargebühr
muss zwei Wochen vor Beginn beglichen sein. Danach werden umgehend die
Unterlagen für die Selbstlernphase per E-Mail an den Teilnehmer versendet.
Die entsprechenden Arbeitsergebnisse am ersten
Präsenztag abzugeben. Die Abgabe gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur
Prüfung.
7. Wechsel der
Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht
wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und
Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag
noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem
Grund bleiben unberührt.
8. Ausschluss von
der Teilnahme
Die HIRAcon Akademie ist berechtigt, Teilnehmer in
besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2.), Störung der
Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme
auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle
Anspruch der HIRAcon Akademie nach Ziffer 3. der Allgemeinen
Teilnahmebedingungen.
9. Haftung
Die Haftung der HIRAcon Akademie für Schäden,
insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl,
ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder
grobfahrlässigen Verhalten der HIRAcon Akademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen
beruht.
10. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit
der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs-
und Prüfungsabwicklung sowie mit der späteren Zusendung eigener Informationen
der HIRAcon Gruppe einverstanden.
11. Nebenabrede/Vertragswirksamkeit
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser
Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Gerichtsstand
und Erfüllungsort
Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen
Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Neuss.
13. Gültigkeit
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für
alle Anmeldungen, Umbuchungen etc. ab dem 01.01.2020.
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